Dr. Nicolas Frühsorger | Bahnhofstr. 1 | 69115 Heidelberg

+49 (0) 6221 / 91 40 290 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Anwalt Strafrecht Heidelberg

Dr. Nicolas A. Frühsorger

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Heidelberg


"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."

(Benjamin Franklin)



Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Heidelberg. Werden Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren beschuldigt, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung und vertreten von Anfang der Ermittlungen an Ihre Interessen, notfalls auch als Pflichtverteidiger. Aufgrund unserer großen Erfahrung und unserem unermüdlichen Einsatz kämpfen wir bereits im Ermittlungsverfahren um Ihre verfassungsmäßigen Rechte oder vertreten Sie bundesweit vor Gericht, falls erforderlich auch in der Rechtsmittelinstanz.

Sie haben sich für eine etablierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht im Herzen von Heidelberg entschieden, deren Gründer sich von Anfang an auf die Übernahme von strafrechtlichen Mandaten spezialisiert hat.

Auch im Bereich der Nebenklage wie im NSU-Prozess vor dem OLG München konnte Rechtsanwalt Dr. Frühsorger seine theoretische wie praktische Kompetenz als Fachanwalt für Strafrecht bereits unter Beweis stellen. Aktuell verteidigt unser Kanzleigründer u.a. auch an vorderster Front im Wirecard-Prozess.

Gerne übernehmen wir auch Ihren Fall. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns bereits auf die gemeinsame Zusammenarbeit und stehen Ihnen gerne jederzeit mit unserer Erfahrung sowie mit Rat und Tat zur Seite. 


"Man muss sich die Freiheit nehmen. Sie wird einem nicht gegeben."

(Meret Oppenheim)



Warum sollten Sie eine Fachanwaltskanzlei beauftragen?

Das Betätigungsfeld eines Fachanwaltes für Strafrecht weist eine Vielzahl von Besonderheiten auf, die von anderen Rechtsgebieten divergieren. Wem die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, tut gut daran, nur an einen ausgewiesenen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Nur ein in diesem Bereich besonders qualifizierter Rechtsanwalt verfügt gem. § 13 FAO (Fachanwaltsordnung) über das erforderliche Maß an Erfahrung auf dem Spezialgebiet des Strafrechts. Nur er kann eine effektive Strafverteidigung allein im Interesse des Beschuldigten garantieren. Hinter einem Fachanwalt für Strafrecht verbirgt sich ein Experte der Strafrechtspflege in Heidelberg. Die Sozietät Frühsorger - Mühlberger steht Ihnen aber selbstverständlich nicht nur in Heidelberg, sondern als Verteidigung auch bundesweit zur Seite.

Strafrecht Heidelberg

24-Stunden-Notfallrufnummer:

In dringenden Notfällen, beispielsweise einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie mich jederzeit unter der Notrufnummer. Denn gerade in solchen Fällen ist die Einschaltung eines erfahrenen Verteidigers zum frühestmöglichen Zeitpunkt nicht nur sinnvoll, sondern zwingend geboten.


Notfallnummer: +49 (0) 172 / 101 90 21

Fachanwalt für Strafrecht Heidelberg

Ihr Straf­verteidiger aus Heidelberg
Dr. Nicolas A. Frühsorger

Unser Kanzleigründer Dr. Nicolas A. Frühsorger wurde im Jahr 1979 in Karlsruhe geboren und wuchs u. a. auch in Heidelberg auf. Er studierte Jura an der Universität Konstanz und legte dort seinen universitären Schwerpunkt auf das Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht. So galt sein juristisches Interesse schon während seines Studiums allein dem Strafrecht. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte Dr. Frühsorger am Bodensee mit Prädikat ab.

In den Jahren 2006 bis 2010 folgte Dr. Frühsorger einer alten Familientradition und zog nach Heidelberg, um an der Universität zu arbeiten. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter baute er das "Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht" von Prof. Dr. Gerhard Dannecker an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit auf und wirkte dort an einer Vielzahl wirtschaftsstrafrechtlicher Veröffentlichungen mit. In Heidelberg legte er nach seinem Vorbereitungsdienst auch das zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat ab.

Während seiner Referendariatszeit war Dr. Frühsorger über zwei Jahre lang aktives Mitglied der von Prof. Dr. Dieter Dölling ins Leben gerufenen Haftgruppe der Heidelberger Kriminologen und besuchte in diesem Rahmen ehrenamtlich jede Woche Strafgefangene in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Hierbei konnte er erste persönliche Eindrücke im Bereich des Strafvollzugs sammeln. Parallel schloss Dr. Frühsorger seine Promotion bei Prof. Dr. Rudolf Rengier zum Thema „Der Tatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs gemäß § 176 StGB“ ab. Seine Dissertation wurde von der Universität Konstanz mit „magna cum laude“ bewertet. Sie wurde bereits vom Bundesgerichtshof in einer Entscheidung zu diesem Thema zitiert. (siehe hier)

Erste praktische Erfahrungen als Strafverteidiger konnte Dr. Frühsorger als angestellter Rechtsanwalt in der renommierten Anwaltskanzlei des langjährigen Partners des bundesweit bekannten Strafverteidigers Rolf Bossi, Rechtsanwalt Steffen Ufer, sammeln. Ende 2011 machte sich Dr. Frühsorger mit einer eigenen Kanzlei selbstständig. Am 18.12.2012 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer München der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen.

Von 2016 bis 2019 war Dr. Frühsorger Partner der Sozietät Dr. Frühsorger - Trepl mit Standorten in München und Heidelberg. Seit dem 01.01.2020 ist er Partner der Sozietät Frühsorger - Mühlberger und hat damit sein rein strafrechtliches Profil weiter geschärft.

Im Jahr 2018 wurde Dr. Frühsorger vom Magazin Focus als mit Abstand jüngster Strafverteidiger zu einem von nur knapp 20 Top Strafverteidigern Münchens ausgezeichnet. Die begehrte Auszeichnung „Focus Topanwalt Strafrecht" wurde unserem Kanzleipartner Dr. Frühsorger nach 2018 auch in den Folgejahren 2019, 2020, 2021 sowie aktuell 2022 verliehen.

Dr. Frühsorger ist bundesweit tätig und hat bereits in diversen aufsehenerregenden Strafverfahren verteidigt. Eine Auswahl finden Sie hier.

VERÖFFENTLICHUNGEN:
„Der Tatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs gemäß § 176 StGB“ -
Dissertation Universität Konstanz 2011
„AnwaltFormulare Strafrecht" - Breyer / Endler (Hrsg.)
Diverse Fachbeiträge in Zeitschriften und Vorträge


MITGLIEDSCHAFTEN:
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV)
Münchener Anwaltverein (MAV)



Dr. Nicolas A. Frühsorger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsgebiete

Unser Kanzleigründer Dr. Frühsorger verteidigt bundesweit in allen Teilrechtsgebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, wie z. B. in den Bereichen allgemeines Strafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht.


  • Allgemeines Strafrecht

    Zum allgemeinen Strafrecht gehören sämtliche Delikte, Vergehen und Verbrechen, die sich nicht unter eine der besonderen Fallkategorien fassen lassen. Als Beispiele genannt werden können hierbei z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Raub oder einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung, aber auch Fälle der Nötigung, des Hausfriedensbruchs oder der Beleidigung. Im Rahmen dieser sog. Alltagskriminalität gelten besondere Verteidigungsansätze, die ein guter Verteidiger kennt und entsprechend für sie anwenden kann. Gerade hier erscheint die Einstellung des Verfahrens noch im Ermittlungsverfahren – je nach konkreter Fallkonstellation – oftmals in greifbarer Nähe, wenn der oder die Beschuldigte nicht den Fehler begeht, zunächst abwarten zu wollen, ob nicht seitens der Staatsanwaltschaft doch Anklage erhoben wird. Denn dann ist es in der Regel schon zu spät.


  • Sexualstrafrecht

    In den §§ 174 ff. StGB führt das Gesetz die Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf. Geschützt wird die Freiheit der Person, über Ort, Zeit, Form und Partner sexueller Betätigung frei zu entscheiden. Erfasst werden beispielsweise Fälle der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs, aber auch Fälle von Kinderpornographie, der Zuhälterei und der verbotenen Prostitution. Prozessuale Besonderheiten ergeben sich daraus, dass es in diesem Deliktbereich häufig zu Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt, was in Ermangelung sonstiger Beweise die Frage nach der Glaubwürdigkeit der regelmäßig weiblichen Belastungszeugen in den Fokus rückt. Da die meisten Sexualstraftatbestände vom Gesetzgeber als im Mindestmaß mit einer hohen Freiheitsstrafe bedrohte schwere Verbrechen kodifiziert wurden, sollte man den Vorwurf eines Sexualdelikts niemals auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer Verurteilung kann sich selbst ein nicht vorbestrafter Ersttäter einer Bewährungsstrafe nicht sicher sein. Wird der Intimbereich betroffen, sind die im Raum stehenden Tatvorwürfe für alle Beteiligten nicht nur peinlich, unangenehm und belastend. Werden die Vorwürfe spätestens im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung erst allgemein bekannt und der Makel klebt an einem, droht regelmäßig nicht weniger als die Existenzvernichtung. Unser Kanzleigründer Dr. Frühsorger gilt gerade im schwierigen Umgang mit Strafverfahren aus dem Bereich der Sexualdelikte in Theorie und Praxis als äußerst versiert. So hat er nicht nur im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs eine vielfach von Literatur und Rechtsprechung beachtete Doktorarbeit geschrieben und bereits an der LMU in München über Sexualdelikte referiert. Er hat auch schon in spektakulären Vergewaltigungsfällen erfolgreich verteidigt. An ihn können Sie sich in einem solchen Fall vertrauensvoll wenden.

  • Betäubungsmittelstrafrecht

    Das „Betäubungsmittelstrafrecht" (BtMG) regelt u. a. den Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln wie Marihuana, Kokain, Heroin oder Ecstasy. Nach diesem Gesetz dürfen ohne entsprechende Genehmigung in Deutschland bestimmte Betäubungsmittel weder hergestellt oder eingeführt noch gekauft, verkauft oder besessen werden. Der reine Konsum auch harter Drogen ist dagegen nicht strafbar. Gerade der Freistaat Bayern verfolgt jedoch im Bereich des BtMG eine grundsätzlich harte Linie und ahndet – insbesondere auch mit Blick auf die aktuelle Entwicklung im Bereich der illegalen Einfuhr von Crystal Meth über die deutsch-tschechische Grenze – sämtliche Verstöße vom Erwerb zum Eigenbedarf bis hin zum klassischen Dealen. Falls Sie sich also mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert sehen, sollten Sie umgehend einen versierten Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, wie unseren Kanzleigründer Dr. Frühsorger mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen betrauen. Denn speziell im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gilt es etwa mit den §§ 31, 35 BtMG verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten. Wie beraten Sie diesbezüglich gerne.


  • Wirtschaftsstrafrecht

    Das außerordentlich vielschichtige und komplexe Wirtschaftsstrafrecht betrifft Straftaten mit einem Bezug zum Wirtschaftsleben. Zu den typischen Delikten gehören etwa Verfahren, wegen (Subventions-)Betruges und Untreue, wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung, wegen Insolvenz- und Bankrottdelikten oder wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt. In der Vergangenheit haben auch Verfahren wegen Bestechungsdelikten im geschäftlichen Verkehr und andere Korruptionsdelikte zugenommen. Die Verteidigung in diesem Bereich des Strafrechts stellt eine überaus anspruchsvolle Aufgabe dar, weil die zugrunde liegenden Sachverhalte häufig äußerst komplex sind. Zudem sind die auszulotenden Grenzen zwischen (noch) erlaubten Wirtschaftens und (schon) kriminellen Handlungen mitunter fließend und hängen regelmäßig von schwierig zu beantwortenden außerstrafrechtlichen Rechtsfragen ab. Häufig liegt die Antwort versteckt im BGB, HGB, GmbHG, AktG, WpHG oder im KWG. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Ergebnis oftmals davon abhängt, wie überzeugend es uns gelingt, die für unseren Mandanten oder sein Unternehmen relevanten Argumente den Strafverfolgungsbehörden oder dem Gericht aufbereitet darzustellen. Eine Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts liegt darin, dass hier nicht nur natürliche Personen bestraft werden können, sondern auch gegen das Unternehmen (§ 30 OWiG) und dessen Führungskräfte (§ 130 OWiG) empfindliche Bußgeldbescheide wegen einer Verletzung unternehmensbezogener (Aufsichts-)Pflichten verhängt werden können. Die Aufsichts- und Organisationspflichten haben sich über die Jahre verschärft. Die Implementierung eines Verhaltenskodexes, die Schulung von Mitarbeitern und Hinweisgebersysteme etwa mittels eines Ombudsmannes, gehören längst zum Compliance-Standard. Auch wenn es sich mitunter „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handelt, darf nicht übersehen werden, dass Bußgeldbescheide hier gemäß § 17 Abs. 4 OWiG die Millionengrenze leicht überschreiten können und häufig auch eine Vermögensabschöpfung im Wege des sog. „Verfalles“ nach § 73 Abs. 1 StGB im Raum steht. Zögern Sie also nicht im Ernstfall einen versierten Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht wie unseren Kanzleigründer Dr. Frühsorger zu kontaktieren. Aufgrund seiner Jahre als Assistent von Professor Dr. Dannecker an dessen rein wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl an der Universität Heidelberg verfügt Dr. Frühsorger auch über beste Kontakte zu verschiedenen Experten auf diesem komplexen Themengebiet.

  • Kapitalstrafrecht

    In § 74 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind Straftaten aufgeführt, die als „Kapitaldelikte“ bzw. „Kapitalverbrechen“ bezeichnet werden. Hierzu zählen etwa Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (251 StGB). Für die Verhandlung solcher Delikte ist grundsätzlich erstinstanzlich die Große Strafkammer eines Landgerichtes als Schwurgericht zuständig. Die Strafen für solche Delikte sind regelmäßig sehr hoch. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag schwierig sein. Mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen (zwingend lebenslängliche oder nur zeitige Freiheitsstrafe) kann sie jedoch für den Beschuldigten wichtig sein. Das Gesetz unterscheidet zwischen täterbezogene Mordmerkmale (1. und 3. Gruppe von § 211 Abs. 2 StGB) wie z.B. Habgier und den tatbezogenen Mordmerkmalen (2. Gruppe von § 211 Abs. 2 StGB) wie etwa Heimtücke. Infolge der enorm hohen Strafen, die bei Kapitaldelikten im Raum stehen, und der daher in diesen Fällen regelmäßig angeordneten Untersuchungshaft ist stets Eile geboten. Wenn Sie sich, ein naher Angehöriger oder ein guter Freund mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert sehen, zögern Sie nicht und ziehen Sie einen versierten Strafverteidiger wie unseren Kanzleigründer Dr. Frühsorger zu Rate. Er hat Erfahrung im Umgang mit Kapitalverbrechen und wird alles Weitere für Sie in die Wege leiten. So gelang es ihm beispielsweise, im Rahmen der sog. „Taufkirchener Bluthochzeit“ vor dem Münchener Schwurgericht für seinen wegen des Verdachts des zweifachen versuchten Mordes angeklagten Mandanten am Ende einer langen Verhandlung entgegen des Antrags der Staatsanwaltschaft eine geringe Zeitstrafe nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu erkämpfen.

  • Verkehrsstrafrecht

    Das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit. Denn die Ahndung rechtswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr nimmt bei der Unfallprävention eine herausragende Rolle ein. Die relevanten Straf- und Bußgeldvorschriften finden sich jedoch nicht zusammengefasst in einem einzigen Gesetzeswerk, sondern in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. In diesem Zusammenhang von Bedeutung sind das Strafgesetzbuch (StGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Das Verfahren richtet sich bei Verkehrsstraftaten nach der Strafprozessordnung (StPO), bei Verkehrsordnungswidrigkeiten dagegen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die bedeutsamste Vorschrift im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten stellt § 24 StVG dar. Die wichtigsten Rechtsfolgen für den Fall eines Verstoßes sind die Verwarnung, die Geldbuße, das Fahrverbot sowie die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Für besonders gefährliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und für solche Verstöße, die zu einer Körperverletzung oder Tötung eines anderen Menschen führen, sieht das Gesetz für Verkehrsstraftaten drastische Strafen vor. Geregelt sind sie vor allem im StGB und im Nebenstrafrecht wie beispielsweise im StVG oder im PflVG. Typische Fälle sind die Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315 c StGB, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315 b StGB, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB, die Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz neben Geld- und Freiheitsstrafen auch die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis gem. der §§ 69 ff. StGB und ein Fahrverbot gem. § 44 StGB vor. Wenn Sie sich mit einem verkehrsrechtlichen Vorwurf konfrontiert sehen, sollten Sie nicht zögern, uns zu kontaktieren. Dr. Frühsorger kämpft nicht nur leidenschaftlich um Ihre Freiheit, er kämpft auch ebenso engagiert für Ihren Führerschein.


Rechtsmittel

Hinsichtlich der Rechtsmittel in Strafsachen liegt der Fokus auf der Berufung und der Revision.

Berufung in Strafsachen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Frühsorger bietet bundesweit fachkundige Beratung sowie Vertretung in strafrechtlichen Berufungsverfahren an. Gegen Urteile des (Einzel-)Strafrichters und des Schöffengerichts am Amtsgericht ist gemäß § 312 StPO die Berufung zu einer kleinen Strafkammer am Landgericht zur Überprüfung in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht zulässig. Die Berufung muss bei dem Ausgangsgericht binnen einer Frist von einer Woche nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Nur durch rechtzeitige Einlegung hemmt die Berufung die Rechtskraft des Urteils, soweit es angefochten wurde. Das angegriffene Urteil darf dann zunächst nicht vollstreckt werden. Nach Durchsicht der Akte können wir die Chancen einer Berufung einschätzen. Denn wenn die Staatsanwaltschaft neben Ihnen zu Ungunsten des Angeklagten Berufung eingelegt hat, kann das Landgericht in der Berufungsverhandlung auch über das erstinstanzliche Urteil hinaus entscheiden. Das Urteil kann dann im Strafmaß höher ausfallen. In einem solchen Fall regt das Berufungsgericht regelmäßig die beidseitige Rücknahme der Berufung an. Nach erfolgter Aktendurchsicht können wir - abhängig von der jeweiligen Verteidigungstaktik - auch über die Sinnhaftigkeit einer schriftlichen Begründung oder gar einer Beschränkung der Berufung auf bestimmte Beschwerdepunkte entscheiden. Im Gegensatz zur Revision muss eine Berufung jedoch nicht vorab schriftlich begründet werden. Die Berufungsinstanz vor dem Landgericht ist die letzte Tatsacheninstanz mit einer eigenen Beweisaufnahme. Im Anschluss daran ist nur noch die Revision zum Oberlandesgericht möglich. In dieser werden dann allerdings nur noch Rechtsfragen erörtert. In allen Berufungsfragen berät Sie unser Kanzleigründer Dr. Frühsorger gerne.

Revision in Strafsachen

Unser Kanzleigründer Dr. Frühsorger bietet bundesweit fachkundige Beratung und Verteidigung in strafrechtlichen Revisionsverfahren an. Wir legen für Sie die Revision ein, beraten Sie über deren jeweilige Erfolgsaussichten und führen auch die Revisionsbegründung durch. Am Anfang jeder Revision steht eine ausführliche Besprechung. Diese kann entweder in unserer Kanzlei in München oder in Ihrer Heimatstadt durchgeführt werden. Wir richten uns ganz nach Ihnen und sind auch in Haftsachen oder hinsichtlich der Benutzung neuer Medien sehr flexibel. Insbesondere gegen erstinstanzliche Urteile von Strafkammern an Landgerichten und Schwurgerichten ist gemäß § 333 StPO die Revision zum Bundesgerichtshof zulässig. Die Revision muss bei dem Ausgangsgericht binnen einer Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Nur durch rechtzeitige Einlegung hemmt die Revision die Rechtskraft des Urteils, soweit es angefochten wurde. Das angegriffene Urteil darf dann zunächst nicht vollstreckt werden. Mit ihrer zwingend erforderlichen schriftlichen Begründung zielt die Revision auf die Geltendmachung der Verletzung des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) sowie des sachlichen Rechts (allgemeine Sachrüge). In einer reinen Rechtsmittelinstanz werden damit die Gesetzmäßigkeit des durchgeführten Verfahrens sowie diejenige des ergangenen Urteils auf einen Prüfstein gestellt. In dem weitgehend formalen und verschrifteten Revisionsverfahren findet eine Revisionshauptverhandlung nur selten statt, sodass der konkrete Sitz unserer Kanzlei für Sie keine Nachteile birgt. Einen seiner größten Erfolge in einem Revisionsverfahren feierte unser Kanzleigründer Dr. Frühsorger bislang in Mannheim, als er der Angeklagten im Fall des kleinen Marcel half, einen falschen Urteilsspruch aus der ersten Instanz von knapp 10 Jahren Freiheitsstrafe nach Aufhebung und Rückverweisung am Ende fast zu halbieren. Vertrauen Sie uns auch Ihre Revision an.

Presseberichte

Eine kleine Auswahl an Presseberichten über unsere Kanzlei finden Sie hier .


Interviews (Auswahl):

Interwiew Rebels Inside, Heft 39 Aug-Sept 2017:
Interview: "Rebels Inside, Heft 39 Aug-Sept 2017" (624 kb)

Verbrechen faszinieren:
Audimax 20.11.2014

Interview: "Verbrechen faszinieren" (324 kb)

Doppelmörder Neumann:
Bild Online 13.12.2013

Interview: "Fast 52 Jahre Haft sind genug" (156 kb)

Fall Marcel - "Fast 10 Jahre Haft sind zu viel":
Die Rheinpfalz 18.12.2012

Interview: "Fast 10 Jahre Haft sind zu viel" (241 kb)


Presseberichte (Auswahl):

Couchsurfing: 8 Jahre Haft für Vergewaltiger:
AZ 21.11.2017

Couchsurfing: 8 Jahre Haft für Vergewaltiger: (163 kb)

Hammermörder wieder vor Gericht:
Bild 07.08.2017

Hammermörder wieder vor Gericht (183 kb)

Einbrecherbande vor Gericht:
TZ 02.06.2017

Einbrecherbande vor Gericht (132 kb)

21jähriger Intensivtäter mit über 30 Anklagen:
PAZ 03.05.2017

21jähriger Intensivtäter mit über 30 Anklagen (153 kb)

Bankräuber und Geiselnehmer von Taufkirchen:
Bild 05.04.2017

Bankräuber und Geiselnehmer von Taufkirchen (123 kb)

Paar wollte sich gegenseitig abstechen:
Bild 31.03.2017

Paar wollte sich gegenseitig abstechen (173 kb)

Verfahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs eingestellt:
AA 07.02.2017

Verfahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs eingestellt (129 kb)

Holländer wirft Böller in Bayern-Fanblock:
Bild 16.12.2016

Holländer wirft Böller in Bayern-Fanblock (176 kb)

Schwester Ewa drohen 5 Jahre Haft:
Bild 18.11.2016

Schwester Ewa drohen 5 Jahre Haft (176 kb)

Reichsbürger will 10 Millionen vom Finanzamt:
Bild 04.11.2016

Reichsbürger will 10 Millionen vom Finanzamt (68 kb)

Parallelgesellschaft wegen versuchten Totschlags vor Gericht:
SZ 20.09.2016

Parallelgesellschaft wegen versuchten Totschlags vor Gericht (199 kb)

Mehrjähriges Schleusergroßverfahren vor dem LG München II:
Bild 24.06.2016

Mehrjähriges Schleusergroßverfahren vor dem LG München II (168 kb)

Messerstecherei - Anwalt zeigt Mordermittler an:
Augsburger Allgemeine 07.04.2016

Messerstecherei - Anwalt zeigt Mordermittler an (151 kb)

Fahrgast greift Blinde in der U-Bahn an:
Bild 19.01.2016

Fahrgast greift Blinde in der U-Bahn an (141 kb)

Irre Amokfahrt durch München - Freispruch vom versuchten Mord:
Bild 02.07.2015

Irre Amokfahrt durch München - Freispruch vom versuchten Mord (153 kb)

Freispruch von Vergewaltigungsvorwurf:
Traunsteiner Zeitung 22.05.2015

Freispruch von Vergewaltigungsvorwurf (153 kb)

Brandsatz auf Disco geworfen:
AZ 28.03.2015

Aus Rache Brandsatz auf Disco geworfen (153 kb)

Opferanwalt von Maxi M. gegen feigen Unfallfahrer:
Bild 20.03.2015

Opferanwalt von Maxi M. gegen feigen Unfallfahrer (173 kb)

Gremium-Rocker freigesprochen:
Rheinpfalz 28.02.2015

Gremium-Rocker freigesprochen (150 kb)

Schwere räuberische Erpressung:
RNZ 12.02.2015

Schwere räuberische Erpressung (150 kb)

Attacke mit Krummdolch:
Bild 09.12.2014

Attacke mit Krummdolch (118 kb)

Exhibitionist attackiert Polizistin:
Bild 06.12.2014

Exhibitionist attackiert Polizistin (177 kb)

Die gefolterte Frau ist verschwunden:
Augsburger Allgemeine 24.10.2014

Die gefolterte Frau ist verschwunden (133 kb)

Raubmord von Bad Reichenhall:
Augsburger Allgemeine 22.07.2014

Raubmord von Bad Reichenhall (103 kb)

Radlmord von Augsburg:
Bild 18.07.2014

Ehemann fährt Frau tot (156 kb)

Händler erfindet Überfall - Freispruch vom schweren Raubvorwurf:
Bild 30.06.2014

Händler erfindet Überfall - Freispruch vom schweren Raubvorwurf (186 kb)

Vergewaltiger im Fahrstuhl:
Bild 27.06.2013

Vergewaltiger im Fahrstuhl (280 kb)

Ulrich Engler - Steuer auf Scheingewinne:
SZ 15.05.2013

Engler - Steuer auf Scheingewinne  (292 kb)

Fall Marcel - Ein Urteil mit Zukunft:
Mannheimer Morgen 26.03.2013

Fall Marcel - Ein Urteil mit Zukunft  (196 kb)

8,5 Jahre für Deutschlands schlimmsten Betrüger:
Bild 05.03.2013

Deutschlands schlimmster Betrüger (123 kb)

United Tribuns Präsident Sieg vor Gericht:
Spiegel Online 20.02.2013

United Tribuns Präsident - Sieg vor Gericht (45 kb)

Fall Marcel landet erneut am Landgericht:
Mannheimer Morgen 15.12.2012

Fall Marcel landet erneut am Landgericht (301 kb)

Sextäter jagt Frau am U-Bahnhof:
Bild 30.08.2012

Sextäter jagt Frau am U-Bahnhof (157 kb)

GIMF - Islamistische Propagandisten vor dem OLG München:
Ruhrnachrichten.de 12.04.2011

GIMF - Islamistische Propagandisten vor dem OLG München (85 kb)

Versuchter Doppelmord auf der Taufkirchener Bluthochzeit:
TZ 23.03.2011

Versuchter Doppelmord auf der Taufkirchener Bluthochzeit (209 kb)

Studenten lernen das Leben hinter Gittern kennen:
Die Rheinpfalz 19.05.2007

Studenten lernen das Leben hinter Gittern kennen (346 kb)


Kontakt

Sie haben Fragen oder möchten uns beauftragen?

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Anliegen ausführlich und persönlich.

Nehmen Sie Kontakt auf

Mit Senden der Anfrage willigen Sie ein von uns kontaktiert zu werden. Es gelten unsere Datenschutzbedingungen.



logo